Seminarnummer: 007 032
Fremdfirmenmanagement
Vorschriften und Regelungen für Leiharbeit und Werkverträge rechtssicher umsetzen
Bei der Beschäftigung externer Dienstleister gibt es viele Fragen zu klären: Was sind unsere arbeitsrechtlichen Pflichten? Wie vermeiden wir unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung? Welche sicherheitsrelevanten Pflichten haben wir…? Alles Fragen, die für den rechtssicheren Einsatz von Fremdfirmen von hoher Bedeutung, aber nicht so leicht zu beantworten sind - insbesondere wegen der strengen Regelungen für Leiharbeit und Werkverträge. Stellen auch Sie den Fremdfirmeneinsatz auf ein rechtssicheres Fundament. In diesem Seminar gewinnen Sie das Know-how dafür!
Inhalte
Wichtige rechtliche Grundlagen und Regelwerke im Überblick
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Baustellenverordnung (BaustellenV)
- Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV A1)
Vertragliche Regelungen und Haftung
- Zustandekommen und Abwicklung von Fremdfirmenverträgen
- Rechtliche Einordnung von Instandhaltungsverträgen
- Werk-/ Dienstvertrag vs. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
- Gewährleistung, zugesicherte Eigenschaften und Haftung
- Steuerung von Fremdfirmen und vertragliche Mechanismen zur Qualitätskontrolle
- Fremdfirmenordnung
- Service Level Agreements (SLS)
- Installation eines Qualitätsmanagements
Arbeitsrechtliche Pflichten und Leiharbeit
- Fürsorgepflichten
- Arbeitszeitrechtliche Pflichten
- Zulässige Arbeitnehmerüberlassung
- Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und ihre Konsequenzen
- Organisationsmaßnahmen zur Vermeidung von AÜG-Verstößen
Organisationsverantwortung beim Einsatz von Fremdfirmen
- Anweisungs-, Auswahl- und Überwachungsverantwortung
- Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
- Organisationshaftung
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Fremdfirmenkoordinators
- Beweislastumkehr / Entlastungsbeweis
- Praxis-Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung
Sicherheits- und umweltrelevante Pflichten
- Arbeitssicherheitsrechtliche Pflichten
- Koordinationspflichten
- Umweltschutzrechtliche Pflichten
- Notfallmanagement
- Aktuelle Rechtsprechung
Welche Vorkenntnisse Sie benötigen:
Für den erfolgreichen Seminarbesuch sind keine besonderen Vorkenntnisse notwendig. Es ist jedoch vorteilhaft, wenn Sie bereits Grundkenntnisse im Bereich der Fremdfirmenkoordination mitbringen.
Hartmut Hardt
Hartmut Hardt ist aufgrund seiner langjährigen selbstständigen anwaltlichen Tätigkeit Rechtsexperte im Bereich des Straf- und Haftungsrechts. Dabei widmet er sich insbesondere Fragestellungen der Betreiberverantwortung und -pflichten im Facility Management. Hier liegt einer seiner Beratungsschwerpunkte. Sein Fachwissen lässt er darüber hinaus in verschiedene Verbandstätigkeiten einfließen. Zudem ist Hartmut Hardt seit vielen Jahren als Referent tätig.
Werner Dillerup
Das Facility Management war immer eine besondere Profession von Rechtsanwalt Werner Dillerup. Schon während seines rechtswissenschaftlichen Studiums absolvierte er eine Ausbildungsstation in einem großen, bundesweit tätigen FM-Unternehmen in Hamburg. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen war Herr Dillerup dann zunächst Syndikus und im Weiteren Geschäftsführer eines Unternehmens für FM-Dienstleistungen im Raum Münster. Seit 2009 ist Herr Dillerup in der Kanzlei HEYERS Rechtsanwälte in Osnabrück und Münster tätig. Hier beschäftigt er sich u. a. mit Fragestellungen rund um das Facility Management, mit gesellschaftsrechten Thematiken und dem gewerblichen Mietrecht. Regelmäßig gibt Rechtsanwalt Werner Dillerup sein Wissen auch als Referent weiter. So ist er u. a. Lehrbeauftragter für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Verwaltungs- und Wirtschaftakademie in Münster.