Seminarnummer: 302 003
Aktuellen Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Flexirente, die Grundrente und vieles mehr
Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand, umgangssprachlich als Flexi-Rentengesetz bezeichnet, wurde zwar zum 01.01.2023 durch das Aufheben diverser Hinzuverdienstgrenzen teilweise aufgehoben, dennoch sind weiterhin attraktive Gestaltungen im Hinblick auf eine Teilrente möglich. Die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, wird in der Rente umfassender als bisher anerkannt.
Nach jahrelangen Diskussionen wurde das Grundrentengesetz verabschiedet und trat zum 01.01.2021 in Kraft. Diese und auch viele andere Änderungen werden wir in diesem Seminar mit Führungskräften und Mitarbeitern aus Personal- und Sozialabteilungen diskutieren und dabei praxisnah auf die neuen gesetzlichen Regelungen eingehen.
Inhalte
Flexi-Rentengesetz
- Aufheben diverser Hinzuverdienstgrenzen
- Gestaltungen im Hinblick auf eine Teilrente
- Situation nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Rentenpaket 2019
- Die so genannte Mütterrente II
- Kindererziehungszeit und deren Verlängerungsmöglichkeiten
Bessere Absicherung verminderter Erwerbsfähigkeit
- Anhebung der Zurechnungszeit
Grundrentengesetz
- 1,3 Millionen positiven Grundrentenbescheide
- Durchschnitt von rund 75 Euro
Minijob-Grenze neu dynamisch
- Bezugspunkt Arbeitszeit von 10 Stunden wöchentlich bei Mindestlohn
- Überschreitung von bis zu zwei Kalendermonaten
Übergangsbereich (Midijob)
- Einkommensbereich neu bei 520,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich
Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten
- Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand
- monatliche Bezugsgröße angepasst an die Lohnentwicklung
Arbeitslosengeld II vom neuen Bürgergeld abgelöst
Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz 2022 mit Wirksamkeit zum 01.07.2024
- Rente wegen Erwerbsminderung ab dem 1. Juli 2024 mit Pauschalzuschlag
Harald Rihm
Renten- und Sozialexperte
Ingo Kluska
Dipl.-Verwaltungswirt (FH) und seit vielen Jahren Rentenexperte. Seine derzeitigen Lehr- und Tätigkeitsschwerpunkte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung sind aktuelle Rechtsänderungen, sowie sämtliche beratungsrelevante Themen. Durch die jahrelange Erfahrung als Rentenspezialist ist er für die Qualitätssicherung im Beratungsdienst und für die theoretische Ausbildung von Nachwuchskräften für den Beratungsdienst zuständig.