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Seminarnummer: 301 004

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz - Intensivseminar

Alle Fakten, alle Änderungen.


Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist beschlossen, die Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind größer, als erwartet oder erhofft worden ist.

Für die betriebliche Altersversorgung wird sich mit dem 1. Januar 2018 – dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelungen – vieles ändern. Das Ziel einer Stärkung der bAV und damit einer Verbesserung des gesamten Rentenniveaus dürfte erreichbar sein. Besonders steht dabei im Fokus, dass auch die Mitarbeiter in kleineren und mittleren Unternehmen durch das neue Sozialpartnermodell in den Genuss einer von den Tarifparteien ausgehandelten betrieblichen Altersversorgung kommen werden. Dabei ist die Teilnahme an diesem Modell für die Arbeitnehmer verbindlich, es sei denn sie erklären ausdrücklich, keine betriebliche Altersversorgung in Anspruch nehmen zu wollen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch eine verbesserte Förderung von Geringverdienern, für die sich eine bAV bisher häufig nicht „gelohnt“ hat, da der Aufwand für die Administration dem Arbeitgeber zu hoch war. Hier wird nun durch eine Förderung der Arbeitgeber erreicht, dass diese auch Arbeitnehmern mit geringeren Einkünften eine betriebliche Altersversorgung zusagen werden.

Im Gegenzug müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zukünftig keine Garantie über die Mindesthöhe der betrieblichen Altersversorgungsleistungen mehr geben. Die bisherige Garantierente mit fester Leistungszusage wird bei diesem neuen Modell durch eine sogenannte Zielrente ersetzt. Damit werden zum einen die Arbeitgeber entlastet, bei denen eine Altersversorgungszusage bisher angesichts der heutigen Niedrigzinsen zu einem unkalkulierbaren Risiko werden konnte. Zum anderen sollen aber auch die Arbeitnehmer davon profitieren, dass die Arbeitgeber zukünftig – abgesichert durch tarifvertragliche Vereinbarungen – stärker in ertragreichere Formen der Kapitalanlage, wie Aktien, investieren können.

Zahlreiche weitere Fragen des Steuer- und Sozialrechts werden die Entgelt-, Personal- und Sozialabteilungen der Unternehmen zukünftig beschäftigen. Mit unserem Intensivseminar wollen wir Ihnen hier die Änderungen vorstellen, diese mit Ihnen diskutieren und Ihre Fragen beantworten. Mit Rechtsanwältin Margret Kisters-Kölkes steht Ihnen hierfür eine erfahrene, hochqualifizierte Referentin zur Verfügung, die auch aus den Diskussionen im Entstehungsprozess des BRSG über zahlreiche Hintergrundinformationen verfügt.

Als Mit-Verfasserin des ersten Kurzkommentars zum Betriebsrentenstärkungsgesetzes (Wolters-Kluwer) steht voraussichtlich zum Seminarzeitpunkt die aktualisierte und erweiterte 2. Auflage des Kommentars zur Verfügung und wird den Seminarteilnehmern im Rahmen dieses Intensivseminars mit den Tagungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Programm 

9.00 Uhr
Empfang mit Kaffee und Tee

9.30 Uhr 
Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf das Arbeitsrecht

  • Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung
  • Sozialpartnermodell
    • reine Beitragszusage
    • Tarifexklusivität, aber Öffnungsklauseln möglich
    • Durchführung und Steuerung
    • Rücksichtnahme auf bestehende Systeme
    • Rechtsverhältnis zur Versorgungseinrichtung
      • nur Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds
      • nur laufende Zahlungen
      • keine Garantien
      • Portabilität
    • kein Insolvenzschutz
    • Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers
    • Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung
11.00 Uhr
Kaffeepause

11.30 Uhr

  • Optionssysteme
    • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
    • Angebot des Arbeitgebers
    • Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
  • Änderung beim Insolvenzschutz
  • Ergänzung zu § 16 BetrAVG

Aufsichtsrechtliche Vorgaben für reine Beitragszusagen

  • keine garantierten Leistungen
  • nur lebenslange Zahlungen
  • Verrentung des planmäßig zuzurechnenden Versorgungskapital
  • gesondertes Sicherungsvermögen (PF) oder gesonderter Anlagestock (DV, PK)
  • Verordnungsermächtigung zur Ermittlung der Leistungen, zum Risikomanagement, zu Informationspflichten und zur Berichterstattung im Rahmen der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
13.00 Uhr
Gemeinsames Mittagessen

14.00 Uhr
Änderungen im Steuerrecht

  • Erweiterung des steuerfreien Dotierungsrahmens gem. § 3 Nr. 63 EStG
  • steuerfreie Dotierung von Sicherungsbeiträgen (§ 3 Nr. 63a EStG)
  • Förderbetrag für „Geringverdiener“ (§ 100 EStG)
  • Erhöhung der Grundzulage bei der Riesterförderung
15.30 Uhr
Kaffeepause

16.00 Uhr
Auswirkungen im Sozialrecht

  • Zuwendungen nach § 3 Nr. 63 und § 100 EStG kein Arbeitsentgelt
  • Schonung bei Grundsicherung
  • kein Sozialversicherungsbeitrag bei Riesterförderung in der Auszahlungsphase
16.30 – ca. 17.00 Uhr 
Fragerunde und Diskussion

Teilnehmen werden

Verantwortliche in den Unternehmen, Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen, Versicherungsmakler, Finanzdienstleister, Berater und Betriebsräte.

Referentin 


Margret Kisters-Kölkes

Rechtsanwältin und Steuerberaterin in Mülheim an der Ruhr. Sie war lange Jahre Leiterin der Rechts- und Steuerabteilung eines namhaften Beratungsunternehmens für betriebliche Altersversorgung. Seit 2002 ist sie ausschließlich freiberuflich tätig. Sie ist auf Beratungen zur betrieblichen Altersversorgung spezialisiert. Sie leitet schon seit Jahren Seminare zur betrieblichen Altersversorgung und ist Mitautorin verschiedener Fachpublikationen.


 

Termine


In Kürze
 

Gebühr


€ 890,- zzgl. MwSt.

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Tel.: +49 5931 - 49 355 0

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