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Seminarnummer: 007 028

Aktuelle Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

...inkl. der seit letztem Jahr geltenden Novellierungen


Bei der TrinkwV geht es um die Sicherung der Wasserqualität vom Zähler bis zum Wasserhahn (Entnahmestelle). Die Verantwortung dafür liegt beim Unternehmen. Verstöße gegen die TrinkwV können teuer werden, bei Kontaminationen sogar zur Schließung des Betriebes führen. Informieren Sie sich daher jetzt über Ihre umfangreichen Prüfungs-, Dokumentations- und Informationspflichten.


Inhalte

Die rechtlichen Regelungen der aktuellen Trinkwasserverordnung

  • Schwerpunkte der novellierten Trinkwasserverordnung
  • Verantwortlichkeit für Trinkwasseranlagen

Betrieb von Trinkwasseranlagen

  • Inspektions- und Wartungsarbeiten
  • Änderungen an Anlagen zu Warmwasserbereitung

Allgemeine Anzeige- und Untersuchungspflichten

Besondere Anzeige- und Untersuchungspflichten sowie erhöhte Anforderungen bei zentraler Trinkwassererwärmung

Bestehende Informations- und Dokumentationspflichten

Überwachung durch das Gesundheitsamt

Hygiene von Trinkwasseranlagen – Technische Regelwerke und Normen

  • Technisches Regelwerk für Trinkwasserinstallationen in Gebäuden (TRWI)
  • VDI-Richtlinie 6023 / 3810 Blatt 2
  • VDI/BTGA/ZVSHK-Richtlinie 6023 Blatt 2 (Gefährungsanalyse)
  • Anforderungen an Werkstoffe und Materialien zum Einsatz bei Trinkwasser
  • Geräte zur Trinkwassernachbehandlung in Gebäuden

Grenzwerte für Uran, Cadmium und Blei

  • Neuer Grenzwert für Uran
  • Verschärfte Grenzwerte für Cadmium und Blei

Die besondere Bedeutung der Legionellen-Problematik

  • Was sind Legionellen?
  • Gefährlichkeit von Legionellen
  • Erstmaliger Grenzwert (Technischer Maßnahmenwert) für Legionellen mit jährlicher Untersuchungspflicht

Anforderungen an die Beauftragung der Untersuchungsstellen (Labore)

Probenentnahme

  • Strategien
  • Regelungsvorgaben nach DIN EN ISO 19458 und DIN EN ISO 17025
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Einheit von Probenahme und Analytik (§ 15 Abs. 4 TrinkwV)

Water Safety Plan

Haftungsrisiken und Verantwortlichkeiten entsprechend der aktuellen Trinkwasserverordnung

Neueste Rechtsprechnung

  • ... zu Trinkwasser-Enthärtungsanlagen
  • ... zu Verbrüh-Schutz
  • ... zu Mietminderung und Mietkündigungen
  • ... zum Bestandsschutz
  • ... zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 

 

Hartmut Hardt
Hartmut Hardt


Hartmut Hardt ist aufgrund seiner langjährigen selbstständigen anwaltlichen Tätigkeit Rechtsexperte im Bereich des Straf- und Haftungsrechts. Dabei widmet er sich insbesondere Fragestellungen der Betreiberverantwortung und -pflichten im Facility Management. Hier liegt einer seiner Beratungsschwerpunkte. Sein Fachwissen lässt er darüber hinaus in verschiedene Verbandstätigkeiten einfließen. Zudem ist Hartmut Hardt seit vielen Jahren als Referent tätig.

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Seminarzeiten:
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Gebühr


Online-Seminar: 695 EUR (Einzelbuchung), 595 EUR (Doppelbuchung u. mehr); Präsenzseminar: 845 EUR (Einzelbuchung), 745 EUR (Doppelbuchung u. mehr),

immer pro Teilnehmer u. + MwSt.

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Sonstiges


Technische Voraussetzungen Online-Seminar: Für unsere Online-Seminare benötigen Sie einen PC/Notebook mit Webcam, Mikro + Lautsprecher (alternativ Headset). Idealer Browser: Google Chrome (Edge, Safari, Firefox gehen aber auch)

Terminabhängiger Referenteneinsatz: entweder Hartmut Hardt oder Arnd Bürschgens

Kontakt


Panorama Bildungsgruppe
Nödiker Str. 110
49716 Meppen
Tel.: +49 5931 - 49 355 0

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