Seminarnummer: 007 028
Aktuelle Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
...inkl. der seit letztem Jahr geltenden Novellierungen
Bei der TrinkwV geht es um die Sicherung der Wasserqualität vom Zähler bis zum Wasserhahn (Entnahmestelle). Die Verantwortung dafür liegt beim Unternehmen. Verstöße gegen die TrinkwV können teuer werden, bei Kontaminationen sogar zur Schließung des Betriebes führen. Informieren Sie sich daher jetzt über Ihre umfangreichen Prüfungs-, Dokumentations- und Informationspflichten.
Inhalte
Die rechtlichen Regelungen der aktuellen Trinkwasserverordnung
- Schwerpunkte der novellierten Trinkwasserverordnung
- Verantwortlichkeit für Trinkwasseranlagen
Betrieb von Trinkwasseranlagen
- Inspektions- und Wartungsarbeiten
- Änderungen an Anlagen zu Warmwasserbereitung
Allgemeine Anzeige- und Untersuchungspflichten
Besondere Anzeige- und Untersuchungspflichten sowie erhöhte Anforderungen bei zentraler Trinkwassererwärmung
Bestehende Informations- und Dokumentationspflichten
Überwachung durch das Gesundheitsamt
Hygiene von Trinkwasseranlagen – Technische Regelwerke und Normen
- Technisches Regelwerk für Trinkwasserinstallationen in Gebäuden (TRWI)
- VDI-Richtlinie 6023 / 3810 Blatt 2
- VDI/BTGA/ZVSHK-Richtlinie 6023 Blatt 2 (Gefährungsanalyse)
- Anforderungen an Werkstoffe und Materialien zum Einsatz bei Trinkwasser
- Geräte zur Trinkwassernachbehandlung in Gebäuden
Grenzwerte für Uran, Cadmium und Blei
- Neuer Grenzwert für Uran
- Verschärfte Grenzwerte für Cadmium und Blei
Die besondere Bedeutung der Legionellen-Problematik
- Was sind Legionellen?
- Gefährlichkeit von Legionellen
- Erstmaliger Grenzwert (Technischer Maßnahmenwert) für Legionellen mit jährlicher Untersuchungspflicht
Anforderungen an die Beauftragung der Untersuchungsstellen (Labore)
Probenentnahme
- Strategien
- Regelungsvorgaben nach DIN EN ISO 19458 und DIN EN ISO 17025
- Aktuelle Rechtsprechung zur Einheit von Probenahme und Analytik (§ 15 Abs. 4 TrinkwV)
Water Safety Plan
Haftungsrisiken und Verantwortlichkeiten entsprechend der aktuellen Trinkwasserverordnung
Neueste Rechtsprechnung
- ... zu Trinkwasser-Enthärtungsanlagen
- ... zu Verbrüh-Schutz
- ... zu Mietminderung und Mietkündigungen
- ... zum Bestandsschutz
- ... zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Hartmut Hardt
Hartmut Hardt ist aufgrund seiner langjährigen selbstständigen anwaltlichen Tätigkeit Rechtsexperte im Bereich des Straf- und Haftungsrechts. Dabei widmet er sich insbesondere Fragestellungen der Betreiberverantwortung und -pflichten im Facility Management. Hier liegt einer seiner Beratungsschwerpunkte. Sein Fachwissen lässt er darüber hinaus in verschiedene Verbandstätigkeiten einfließen. Zudem ist Hartmut Hardt seit vielen Jahren als Referent tätig.