Seminarnummer: 301 001
Die Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung ist heute für viele Unternehmen von großer Bedeutung. Das neue Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung soll die Verbreitung der bAV fördern – vorausgesetzt werden aber dafür intensive Kenntnisse der Grundlagen der bAV. Hier werden die Teilnehmer/-innen einen Überblick über die Durchführungswege und ihre Auswirkungen beim Unternehmen und beim Arbeitnehmer erhalten. Daneben informieren wir über die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Versorgungsleistungen und vermitteln zahlreiche weitere für die Umsetzung notwendige Fakten.
Mit zahlreichen praktischen Übungen und Fallbearbeitungen werden die Teilnehmer/-innen das Gebiet der betrieblichen Altersversorgung intensiv erarbeiten.
Inhalt
Die Durchführungswege
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Arbeitsrechtliche Grundlagen
- Betriebsrentengesetz
- Unverfallbarkeit, Wartezeit etc.
- Insolvenzsicherung
- Mitbestimmung des Betriebsrats
- Rechtsbegründungsakte
- Änderung von Versorgungszusagen
Steuerliche Auswirkungen bei Mitarbeiter und Unternehmen
- Auswirkungen in der Anwartschaftsphase
- Auswirkungen in der Rentenphase
- Steuerliche Auswirkungen in der Rentenphase
- Wichtige sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
Arten der Versorgungszusagen
- Leistungsorientierte Zusagen
- Beitragsorientierte Zusagen
Entgeltumwandlung
- Anspruch auf Entgeltumwandlung
- Vor- und Nachteile für die Mitarbeiter
Silke Scholer
Frau Scholer ist Rechtsanwältin und seit 2003 bei der Kern Mauch & Kollegen GmbH tätig. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Themen der betrieblichen Altersversorgung. In den letzten Jahren hinzugekommen ist die Beratung zu Fragestellungen im Hinblick auf den neuen Versorgungsausgleich.
Dr. Thomas Schanz
Dr. Schanz ist Mitglied der Geschäftsleitung bei Kern Mauch & Kollegen GmbH in Stuttgart. Zuvor war er als Mitglied der Geschäftsleitung bei einer größeren Beratungsgesellschaft für Altersversorgung und Vergütung beschäftigt und dort als Mitglied der Geschäftsleitung für den Geschäftsbereich „Flexible Nebenleistungssysteme“ verantwortlich.