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Seminarnummer: 201 012

Auslandsentsendung von Mitarbeitern

Was in der Personalabteilung arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlich geklärt und organisiert werden muss!


Bei der Auslandsentsendung von Mitarbeitern gehen die meisten Unternehmen viel zu blauäugig vor. Und das, obwohl für den entsendenden Betrieb ein zum Teil erhebliches Haftungsrisiko besteht. Beispiel Unfallversicherung: sind Unfallgefahren nicht ausreichend versichert, muss das Unternehmen unter Umständen Schadensersatz leisten. Das gleiche gilt für Fehler, die in anderen arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bereichen gemacht werden. Außerdem muss der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer seiner Aufklärungspflicht nachkommen. Aber das ist gar nicht so einfach, wenn unklar ist, in welchen Punkten überhaupt aufgeklärt werden muss. Dieses Seminar bringt Licht ins Dunkel - es zeigt Ihnen, welche Dinge in der Personalabteilung bei der Auslandsentsendung von Mitarbeitern arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich geklärt und organisiert werden müssen.

 

Inhalte

Grundlegende arbeitsrechtliche Fragestellungen

  • Mögliche Vertragsgestaltungen
  • Entsendungsvertrag
  • Ruhensvereinbarung
  • Intercompany-Vertrag
Schwerpunkt: Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
  • Anwendbares Sozialversicherungsrecht bei Personaltransfer:
    • in einen anderen EU-/EWR-Staat bzw. der Schweiz
    • in einen Staat, mit dem ein bilaterales Abkommen besteht (z. B. USA, China)
    • in einen Dritt-Staat (z. B. Russland)
  • Voraussetzungen für die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten:
    • Entsendung
    • Ausnahmevereinbarung
    • Beschäftigung in mehreren Staaten
  • Möglichkeit der Versicherungspflicht auf Antrag oder einer freiwilligen Versicherung in den einzelnen Sozialversicherungszweigen
  • Gefahren für den Leistungsanspruch in Deutschland
  • Wahl einer geeigneten Absicherung während des Auslandseinsatzes
  • Kindergeld
  • Beitragserstattung

Steuerliche Grundlagen

  • Grundzüge der Steuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland
  • Personaltransfer in einen DBA-Staat
  • Personaltransfer in einen Nicht-DBA-Staat

 


So arbeiten Sie im Seminar:

Bei diesem Seminar handelt es sich um eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung. Die Inhalte werden kompakt, verständlich und praxisnah präsentiert und diskutiert. Dabei kommen moderne Präsentationstechnik sowie ausführliche Seminarunterlagen zum Einsatz.

Wer sollte teilnehmen:

Personalleiter, Personalreferenten, Mitarbeiter aus dem Personalbereich, die sich Rechtswissen zum Thema "Auslandsentsendung von Mitarbeitern" aneignen oder aktualisieren wollen und konkrete Hilfestellungen für die praktische Umsetzung mitnehmen möchten.

Welche Vorkenntnisse Sie benötigen:

Für eine erfolgreiche Seminarteilnahme sind fachspezifische Grundkenntnisse vorteilhaft. Für das Verstehen der Inhalte sind sie jedoch nicht zwingend erforderlich.

 

Referenten

Thomas Rohrbach oder Burchard Osterholz

Thomas Rohrbach ist Rechtsanwalt und Fachanwaltfür Arbeits- und Steuerrecht. Er berät international tätige Unternehmen bei arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Schwerpunkt:Internationale Mitarbeiterentsendungen. Fachautor. Burchard Osterholz ist seit über 16 Jahren bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung beschäftigt, die jetzt zum GKV-Spitzenverband gehört. Zudem verfügt er über jahrelange Erfahrung als Referent bei Fortbildungsveranstaltungen.


 

Termine


In Kürze
 

Gebühr


640 Euro zzgl. MwSt.

Hotelinfos


Informationen über das Seminarhotel und Ihre Unterkunftsmöglichkeiten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung. Alle Panorama Bildungsgruppe-Seminare finden in gut erreichbaren Seminarhotels gehobener Kategorie statt, in denen Ihnen ein Zimmerkontingent zu Vorzugskonditionen zur Verfügung steht.

Sonstiges


Seminarnummer 201 012

Kontakt


Panorama Bildungsgruppe
Nödiker Str. 110
49716 Meppen
Tel.: +49 5931 - 49 355 0

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